Wer darf sich Dozent nennen?

Grundsätzlich kann sich jeder, der als Lehrkraft an einer Hochschule oder in der Erwachsenenbildung tätig ist, als Dozent bezeichnen. Der Begriff „Dozent“ ist jedoch nicht geschützt und es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, wer sich als Dozent bezeichnen darf und wer nicht.

Allerdings gibt es bestimmte Anforderungen, die Dozenten erfüllen sollten, um erfolgreich in ihrem Beruf zu sein. Hierzu zählen beispielsweise eine fundierte fachliche Expertise, didaktische Fähigkeiten, Erfahrungen im Unterrichten sowie eine hohe soziale Kompetenz. Insbesondere an Hochschulen ist es oft erforderlich, einen akademischen Abschluss und eine Promotion vorzuweisen.

Um sich als Dozent bezeichnen zu können, sollten daher bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Bildungseinrichtung oder Auftraggeber unterschiedlich ausfallen können. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Einzelnen, sich selbstkritisch zu hinterfragen, ob er/sie die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen besitzt, um als Dozent tätig zu sein und sich als solcher zu bezeichnen.